Neue Oberstufe


Hauptziele


  • Reduktion von Klassenwiederholungen (durch Frühwarnungen, individuelle Lernbegleitung, Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit der Schüler/innen)
  • Begabtenförderung

Grundsätze


  • 9. Schulstufe – wie bisher (Schulnachricht, Jahreszeugnis; Wiederholungsprüfungen bei max. 2 Nicht genügend möglich)
  • ab der 10. Schulstufe – Modulsystem
  • Schuljahr wird in „echte“ Semester gegliedert, d. h. es gibt Semesterzeugnisse
  • jedes Semester wird extra beurteilt und abgeschlossen
  • der Lehrstoff ist daher straff in Kompetenzmodule je Semester gegliedert
  • jedes Nicht genügend im Semesterzeugnis muss ausgebessert werden!

Negative Beurteilung im Semesterzeugnis – Semesterprüfung


  • Lehrstoff der Semesterprüfung – nur Bereiche, die fehlende Kompetenzen aufweisen (Beiblatt zum Zeugnis – informiert über fehlende Kompetenzen, die zu einem Nicht genügend geführt haben)
  • Semesterprüfung = 1. Antritt
  • 2 weitere Antritte in den beiden darauffolgenden Semestern (2. und 3. Antritt)
  • Ende des jeweiligen Sommersemesters (Anfang September) dürfen max. 2 Nicht genügend (Wintersemester + Sommersemester) vorhanden sein => generelle Ermächtigung zum Aufstieg in die nächste Schulstufe mit 2 Nicht genügend
  • einmal in 5 Jahren kann die Klassenkonferenz einen Aufstieg mit 3 Nicht genügend in die nächsthöhere Schulstufe beschließen
  • mehr als 2 Nicht Genügend => Wiederholung des Schuljahres (d. h. der letzten beiden Semester)
  • bei Wiederholung des Schuljahres bleiben alle positiven Beurteilungen des vorangegangenen Schuljahres erhalten (die bessere Beurteilung zählt)
  • insgesamt max. drei Nicht genügend können während der gesamten Schullaufbahn bis zum letzten Semester „geparkt“ werden (= 4. Antritt => diese Gegenstände können nicht mehr vorgezogen werden, d. h. sie müssen zwischen der Beurteilungskonferenz der letzten Schulstufe und dem Beginn der Klausurprüfungen abgelegt werden – bei negativer Beurteilung => Ende der Schullaufbahn in der HAK)
  • bei Nicht genügend im Sommersemester der letzten Schulstufe – nur 2 Antritte möglich! (bei Nichtbestehen – Wiederholung der letzten Schulstufe)
  • Antritt zur schriftlichen Reife- und Diplomprüfung nur möglich, wenn kein einziges Nicht genügend mehr vorhanden ist!

 

Frühwarnung


  • ab November bzw. ab April
  • Information über Leistungsstand und Einladung der Erziehungsberechtigen / des eigenberechtigten Schülers zu einem beratenden Gespräch

 

Individuelle Lernbegleitung


  • Voraussetzung: Frühwarnung und beratendes Gespräch
  • freiwillig
  • 1 h / Woche in der unterrichtsfreien Zeit
  • max. 8 h / Schüler/in
  • Keine Nachhilfe – „Lerncoach“ im Sinne von Lernplanung, Lernberatung
  • Lernbegleiter/in – Lehrer/in mit entsprechender Ausbildung
  • Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin – vorzeitige Beendigung
  • Pflicht  des / der Erziehungsberechtigten: bestmögliche Unterstützung des Schülers / der Schülerin bei der Erfüllung der Vereinbarungen im Rahmen der individuellen Lernbegleitung

Begabtenförderung


  • Möglichkeit, auf Antrag des Schülers / der Schülerin Prüfungen über Pflichtgegenstände (Module) der beiden folgenden Semester abzulegen
  • bei Bestehen müssen diese Gegenstände in diesen Semestern nicht besucht werden