Hauptziele
- Reduktion von Klassenwiederholungen (durch Frühwarnungen, individuelle Lernbegleitung, Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit der Schüler/innen)
- Begabtenförderung
Grundsätze
- 9. Schulstufe – wie bisher (Schulnachricht, Jahreszeugnis; Wiederholungsprüfungen bei max. 2 Nicht genügend möglich)
- ab der 10. Schulstufe – Modulsystem
- Schuljahr wird in „echte“ Semester gegliedert, d. h. es gibt Semesterzeugnisse
- jedes Semester wird extra beurteilt und abgeschlossen
- der Lehrstoff ist daher straff in Kompetenzmodule je Semester gegliedert
- jedes Nicht genügend im Semesterzeugnis muss ausgebessert werden!
Negative Beurteilung im Semesterzeugnis – Semesterprüfung
- Lehrstoff der Semesterprüfung – nur Bereiche, die fehlende Kompetenzen aufweisen (Beiblatt zum Zeugnis – informiert über fehlende Kompetenzen, die zu einem Nicht genügend geführt haben)
- Semesterprüfung = 1. Antritt
- 2 weitere Antritte in den beiden darauffolgenden Semestern (2. und 3. Antritt)
- Ende des jeweiligen Sommersemesters (Anfang September) dürfen max. 2 Nicht genügend (Wintersemester + Sommersemester) vorhanden sein => generelle Ermächtigung zum Aufstieg in die nächste Schulstufe mit 2 Nicht genügend
- einmal in 5 Jahren kann die Klassenkonferenz einen Aufstieg mit 3 Nicht genügend in die nächsthöhere Schulstufe beschließen
- mehr als 2 Nicht Genügend => Wiederholung des Schuljahres (d. h. der letzten beiden Semester)
- bei Wiederholung des Schuljahres bleiben alle positiven Beurteilungen des vorangegangenen Schuljahres erhalten (die bessere Beurteilung zählt)
- insgesamt max. drei Nicht genügend können während der gesamten Schullaufbahn bis zum letzten Semester „geparkt“ werden (= 4. Antritt => diese Gegenstände können nicht mehr vorgezogen werden, d. h. sie müssen zwischen der Beurteilungskonferenz der letzten Schulstufe und dem Beginn der Klausurprüfungen abgelegt werden – bei negativer Beurteilung => Ende der Schullaufbahn in der HAK)
- bei Nicht genügend im Sommersemester der letzten Schulstufe – nur 2 Antritte möglich! (bei Nichtbestehen – Wiederholung der letzten Schulstufe)
- Antritt zur schriftlichen Reife- und Diplomprüfung nur möglich, wenn kein einziges Nicht genügend mehr vorhanden ist!
Frühwarnung
- ab November bzw. ab April
- Information über Leistungsstand und Einladung der Erziehungsberechtigen / des eigenberechtigten Schülers zu einem beratenden Gespräch
Individuelle Lernbegleitung
- Voraussetzung: Frühwarnung und beratendes Gespräch
- freiwillig
- 1 h / Woche in der unterrichtsfreien Zeit
- max. 8 h / Schüler/in
- Keine Nachhilfe – „Lerncoach“ im Sinne von Lernplanung, Lernberatung
- Lernbegleiter/in – Lehrer/in mit entsprechender Ausbildung
- Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin – vorzeitige Beendigung
- Pflicht des / der Erziehungsberechtigten: bestmögliche Unterstützung des Schülers / der Schülerin bei der Erfüllung der Vereinbarungen im Rahmen der individuellen Lernbegleitung
Begabtenförderung
- Möglichkeit, auf Antrag des Schülers / der Schülerin Prüfungen über Pflichtgegenstände (Module) der beiden folgenden Semester abzulegen
- bei Bestehen müssen diese Gegenstände in diesen Semestern nicht besucht werden